Der niedersächsische Landtag hat mit dem niedersächsischen Klimagesetz den Weg zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels am 10.12.2020 auf den Weg gebracht. Paragraf 8 dieses Gesetzes verpflichtet die niedersächsischen Kommunen zur regelmäßigen Erstellung und Veröffentlichung eines kommunalen Energieberichtes, erstmals für das Jahr 2022. Anschließend alle drei Jahre. Der kommunale Energiebericht muss danach mindestens folgende Angaben enthalten:
1. die jährlichen Kosten, Verbräuche und CO2-Emissionen der kommunalen Liegenschaften
2. Kennwerte in kWh/m²/a
3. Witterungsbereinigung für Heizenergie
Das REM unterstützt dabei die Gemeinden Dötlingen, Ganderkesee, Lemwerder, die Stadt Twistringen und den Landkreis Oldenburg.